Via Sicura: Reduzierung der Strassenverkehrsopfer

Im Jahr 2010 haben 327 Menschen auf Schweizer Strassen ihr Leben verloren, im ersten Halbjahr 2011 waren 160 Opfer zu beklagen. Mit diesen Zahlen steht die Schweiz im internationalen Vergleich zwar gut da, aber für den damaligen Bundesrat Moritz Leuenberger war im Jahr 2000 klar: jeder einzelne Tote ist einer zu viel. Somit rufte er die “Vision Zero” ins Leben, mit welcher in zwanzig Jahren Todesopfer im Strassenverkehr der Vergangenheit angehören sollten. Seine Vision hatte drastische Änderungen vorgesehen, unter anderem die generelle Reduzierung des Tempolimits ausserorts und auf Autobahnen.
Doch es war klar, dass Vision Zero niemals durchgesetzt werden kann und das Ziel schlichtweg nicht erreichbar war. Stattdessen schlug die Geburtsstunde der Via Sicura.

Im Grunde ist Via Sicura nichts anderes als eine mildere und realistischere Version von Vision Zero. Mit der Via Sicura will die Regierung mithilfe einer Reihe von Massnahmen die Todesopfer auf unseren Strassen um ein Viertel reduzieren. Ausserdem wurden Kriterien festgelegt, ab wann man als Raser gilt und entsprechend hart bestraft wird. Als Raser gilt man, wenn

  • waghalsige Überholmanöver durchgeführt werden.
  • an illegalen Autorennen teilgenommen wird.
  • man in der 30er Zone mit mindestens 70 km/h fährt.
  • man anstatt 50 km/h mit mindestens 100 km/h fährt.
  • man ausserorts mit mindestens 140 km/h fährt.
  • man auf Autostrassen und Autobahnen mindestens 80 km/h zu schnell fährt.

Diese Definitionen wurden auf Druck der Stiftung Roadcross bestimmt, da man Raser härter bestrafen will, es aber bisher im Ermessen des Richters lag, ob gerast worden ist oder nicht. Die neuen Bestimmungen werden ungefähr in einem Jahr in Kraft treten. Dies sind die wesentlichen Änderungen:

  • Bei grobfahrlässigem Verhalten darf das Auto konfisziert werden.
  • Jeder Lenker muss alle zehn Jahre einen Weiterbildungskurs besuchen, eine Selbstdeklaration über den Gesundheitszustand und einen Sehtest machen.
  • Unter 6-jährige dürfen nur noch in Begleitung eines mindestens 16-jährigen Velo fahren.
  • Striktes Alkoholverbot für Fahrer im Personen- oder Gütertransport, sowie – Zitat der Regierung – “für Fahrer, von denen eine besondere Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmenden ausgeht (Neulenkende)”. Ich danke für die Blumen.
  • Wer wegen Alkoholkonsum den Führerausweis abgeben musste, darf nach der Rückgabe des Ausweises nur noch mit einer Alkohol-Wegfahrsperre fahren.
  • Die aufwendige Blutprobe soll nur noch bei Verdacht auf Drogen zum Einsatz kommen. Der Atemalkoholtest soll vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden.
  • Auch tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Ausnahme: Fahrzeuge mit DRL (Daytime Running Lights).
  • Warnungen von Radar- und Verkehrskontrollen via Social Networks, Radio, etc. sind verboten.
  • Wer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen den Führerausweis abgeben musste, darf nach der Rückgabe des Ausweises nur noch mit einer Blackbox fahren.
  • Unfälle mit Personenschaden sollen eingehend von Fachleuten analysiert werden.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Auszug der neuen Regeln. Hier finden Informationshungrige das volle Programm. Der Bundesrat wünscht sich damit sicherere Strassen. Doch der Bundesrat hat keinen grossen Einfluss auf die Strasse. Vielmehr kann jeder einzelne, der sich ins Auto setzt, die Sicherheit auf den Strassen beeinflussen: Indem beim Autofahren der gesunde Menschenverstand genutzt wird.

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