Dubioses CO2-Gesetz

Ab dem 1. Juli 2012 darf sich die Schweiz ab einem neuen Gesetz erfreuen, wobei Gesetz die Sache meiner Meinung nach nicht auf den Punkt bringt. Steuer würde schon treffender klingen, aber ich möchte hier nicht die Bezeichnung selbst, sondern viel mehr das, was hinter der Bezeichung steckt, hinterfragen. Offiziell soll das neue CO2-Gesetz dem Klimaschutz dienen, doch dies ist nicht die ganze Wahrheit, denn auch die Autolobby profitiert davon. Und wenn jemand profitiert, muss auf der anderen Seite auch meistens jemand leiden. In diesem Fall ist dies die Privatperson oder eine KMU, welche sich selber ein Fahrzeug importieren möchte.

Eingeführt wird diese neue Regelung, weil sich die Schweiz verpflichtet hat, ihre CO2-Emissionen bis im Jahr 2020 um 20% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Die Schweizer Regierung sieht unter anderem beim Strassenverkehr grosses Potenzial, zumal die CO2-Bilanz von zugelassenen Neuwagen in der Schweiz über dem europäischen Durchschnitt liegt. Dies soll sich jetzt ändern, denn wenn der CO2-Ausstoss den durchschnittlichen Zielwert von 130 g/km übersteigt, wird es teuer.
Das Gesetz betrifft alle PWs, welche in der Schweiz erstmals zugelassen werden und im Ausland nicht länger als sechs Monate in Betrieb waren. Das heisst also, dass man Occassionen importieren kann, ohne mit dem CO2-Gesetz in Berührung zu kommen.

Aber was bedeutet das Ganze für den Schweizer Autokäufer, also dem Endverbraucher, der sich einen Neuwagen zulegen möchte? Kostet ein Porsche Cayenne jetzt das Doppelte? Nein, sofern man den Wagen bei einem Grossimporteur oder Garage kauft, sprich, nicht selber importiert, muss man selber auch keine Zeche begleichen. Wer sich nicht sicher ist, ob Preisanstiege bei einer Marke stattfinden, fragt am besten bei seinem Händler nach.
Ein Beispiel: Wir haben einen Importeur, der VW, Seat, Skoda, Audi und Porsche importiert. Er importiert 500 Fahrzeuge pro Jahr. Es zählt für den Importeur der Durchschnittswert der 500 importierten Fahrzeuge. Da es meistens so ist, dass tendenziell eher teurere Fahrzeuge einen höheren CO2-Ausstoss verursachen, werden von denen geringere Stückzahlen importiert, da weniger verkauft werden.
Anders ausgedrückt: Die weniger umweltfreundlichen Porsches werden durch kleinere Autos wie dem Skoda Fabia, VW Golf, Seat Ibiza oder Audi A1 kompensiert. Schweizer Fahrzeugimporteure werden also dazu aufgefordert, ihre importierte Flotte als Gesamtes möglichst ökologisch zu wählen.
Wem das nicht gelingt, wird zur Kasse gebeten. Anhand des Durchschnittsgewichts und dem durchschnittlichen CO2-Ausstoss der vom Importeur zugelassenen Fahrzeuge wird die Sanktion berechnet, welche pro zugelassenen (= verkauften) Wagen bezahlt werden muss. Ein Berechnungsbeispiel folgt weiter unten. Muss ein Importeur eine Busse bezahlen, so wird sie wahrscheinlich in Form von höheren Autopreisen an die Kunden weitergegeben.

Doch jetzt kommt die Krux der ganzen Geschichte: Während ein Importeur seine Flotte variabel gestalten kann, hat er die Mittel, die Busse zu umgehen. Ganz anders sieht es bei einem Privatimporteur aus, der ein einziges Auto importieren möchte. Das Paradebeispiel: Der Import eines originalen Pony Cars aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Die grossvolumigen V8 Triebwerke sind nicht unbedingt bekannt für ihre ökologischen Werte. Der unschlagbare Preisvorteil dieser legendären Fahrzeuggattung wird verloren gehen, denn bei einem Import dieser Art wird in Zukunft eine Strafgebühr fällig, dass einem schwarz vor Augen wird. Böse Zungen behaupten, dass das CO2-Gesetz unter anderem dazu verwendet wird, um den äusserst lukrativen Privatimport (wenn man den Papierkram nicht scheut) unattraktiv werden zu lassen. Somit wird man auf sanfte, aber bestimmte Weise gezwungen, den Heimmarkt zu unterstützen. Die einzige Lücke ist vorerst, ausschliesslich Occasionsfahrzeuge zu importieren, denn wie anfangs erwähnt, sind sie ab einem Alter von sechs Monaten von der Steuer befreit. Der Bund behaltet sich allerdings vor, diese Frist auf ein Jahr zu erhöhen, sollte Missbrauch festgestellt werden.

Die Strafgebühren sind happig, doch während den ersten drei Jahren gewährt der Bund eine “Ermässigung”. Für das restliche Jahr 2012 müssen bloss 65%, ab 2013 75% und ab 2014 80% der Strafe bezahlt werden. Ab 2015 gilt dann diesbezüglich ernst. Allerdings gibt es bis ins Jahr 2018 eine  Ermässigung für die ersten drei Gramm Überschreitung. Das Erste Gramm kostet 7.50 CHF, das Zweite 22.50 CHF und das Dritte 37.50. Ab dem Vierten Gramm werden 142.50 CHF fällig. Auf der Webseite des Bundesamt für Energie findet sich ein Berechnungstool für die Sanktion bei einem Privatimport. Erforderliche Angaben für die Berechnung der Sanktion sind das Durchschnittsgewicht aller verkauften PWs des letzten Jahres sowie das Leergewicht und der CO2-Ausstoss des zu importierenden Wagens. Für leichte Autos kann der Zielwert entsprechend unter den 130g/km liegen, schwere Autos dürfen dafür ein paar Gramm darüber sein. Hier ein Beispiel mit dem Ford Mustang 302 Boss:

Berechnungsbeispiel für einen Ford Mustang 302 Boss
Berechnungsbeispiel für einen Ford Mustang 302 Boss

Wie man sehen kann, ist die Sanktion für dieses Prachtstück von einem Pony-Car horrend hoch und wird ab dem Jahr 2016 noch höher sein. Die zusätzlichen Einnahmen sollen übrigens der Infrastruktur zugute kommen.
Offen bleibt jedoch, ob mit der Ernennung solcher Gesetze dem Klima wirklich gedient wird.

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