Die Umwelteigenschaften eines Fahrzeuges gehen weit über den Treibstoffverbrauch hinaus. Eine massgebende Rolle spielen beispielsweise auch die verwendeten Materialien, die Produktion und – das eingesetzte Kältemittel für die Klimaanlage. Das bis heute gängige Kältemittel R134a (Tetrafluorethan) ist sehr umweltschädlich und darf in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Die Autoindustrie hat sich auf ein neues Mittel namens R1234yf (Tetrafluorpropen) geeinigt, allerdings weigert sich Daimler nun, es einzusetzen, da es sich bei einem Unfall angeblich entzünden kann.
Bei einem Crashtest von Daimler (also keinem offiziellem) hat sich das neue Kältemittel R1234yf entzündet, was für Insassen oder Helfer eines Unfalls sehr gefährlich sein könnte. Aus diesem Grund hat Daimler angekündigt, das neue Mittel zu boykottieren und weiterhin am alten Mittel festzuhalten. Dies könnte Konsequenzen mit sich ziehen, denn eigentlich ist das umweltschädliche Kältemittel bereits seit 2011 laut EU-Richtlinie verboten. Da aber Lieferschwierigkeiten mit dem neuen Mittel bestanden, gab es eine Übergangsfrist bis Ende 2012, welche nun abgelaufen ist.
Eine Klimaanlage ist mittlerweile bei allen Neuwagen Standard und kaum ein Lenker interessiert es, wie oder mit was sie funktioniert. Hauptsache, sie kühlt.
Dabei sind beide oben genannten Kältemittel alles andere als harmlos. Tetrafluorethan aka R134a ist der Klimakiller schlechthin, der Treibhauseffekt ist 1430 mal grösser als bei Kohlendioxid. Das Problem ist nämlich, dass die Leitungen der Autos im Laufe der Jahre nicht immer ganz dicht sind und das Gas somit ausströmen kann. So gelangt es in die Atmosphäre und greift die Ozonschicht an.
Auch Tetrafluorpropen alias R1234yf hat es in sich. Das Gas ist zwar nur unwesentlich klimaschädlicher als Kohlendioxid, ist aber hochentzündlich und setzt in Verbindung mit Hitze giftigen Fluorwasserstoff frei.
Es hat Jahre gedauert, bis man sich auf R1234yf geeinigt hat, jetzt schein die ganze Debatte wieder von vorne loszugehen. Fahrzeuge, die ab 2011 zertifiziert wurden (Vergabe der Typengenehmigung) müssen seit diesem Jahr, nach der in Kraft getretenen EU-Richtlinie, mit R1234yf ausgestattet sein. Für Fahrzeuge, welche vor 2011 zertifiziert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 2017. Bei Daimler sind die A-und B-Klasse sowie der Sportwagen SL davon betroffen. Da diese Autos aber durch den Boykott von Daimler weiterhin das alte Mittel verwenden, drohen nun massive Strafzahlungen. Daimler ist mit der EU-Komission im Gespräch und fordert vor allem eine weitere Frist von mindestens einem halben Jahr. Auch andere Hersteller nehmen die Sicherheitsbedenken von Daimler ernst und fordern genauere Überprüfungen.
Eine weitere Alternative wäre Kohlendioxid als Kältemittel (ja, das funktioniert). Allerdings bräuchte es auch dafür eine Reihe von Sicherheitstests. Ausserdem monieren die Autohersteller, dass der Einsatz von Kohlendioxid als Kältemittel höhere Kosten verursache, da die Leitungen in den Autos stabiler gebaut werden müssten und auch neue Reparaturwerkzeuge nötig wären. Welches Kältemittel schlussendlich das Rennen macht, ist noch offen. Dem Autofahrer ist es letztendlich eigentlich ziemlich egal.