Ein Blick hinter die ominöse Probezeit

Seit dem 1.12.2005 ist die 2-Phasen Ausbildung in Kraft, das heisst, nach bestandener Fahrprüfung ist man vorerst drei Jahre auf Probe unterwegs. Während diesen drei Jahren sollte man sich keine schweren Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz erlauben (oder sich zumindest nicht dabei erwischen lassen). Doch was heisst das genau? Die Justiz behandelt die Neulenker bei punktuellen Vergehen nicht härter als alle anderen Lenker. Ob ich als Neulenker oder mein Grossvater als erfahrener Lenker mit 65 km/h innerorts erwischt werden, macht keinen Unterschied. Wir würden beide eine saftige Busse kriegen, aber mit der Bezahlung der Strafe wäre die Sache für uns beide erledigt. Auch bei Falschparkieren habe ich nichts zu befürchten, selbst wenn mir die Polizei wöchentlich ein Knöllchen unter die Scheibenwischer heften müsste.

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